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Protektion 4.0: Das Digitalisierungsdilemma

Müller, Günter: Protektion 4.0: Das Digitalisierungsdilemma. Springer Blaue Reihe 2020 (Erscheinungstermin: 6. März 2020)

 Protektion 4.0: Das Digitalisierungsdilemma

Müller, Günter: Protektion 4.0: Das Digitalisierungsdilemma (Link zu Springer)

Nach ca. 70 Jahren digitalen Fortschritts sind es nicht mehr die Rechner, nicht einmal ist es die Digitalisierung der Objekte; die ist inzwischen zu fast 100% abgeschlossen; es ist die Unsicherheit um die Stellung der Menschen, die die gegenwärtige Diskussion beherrscht. Der Umgang mit Daten bestimmt die zukünftigen Innovationen und damit den Wohlstand und die Beschäftigung ganzer Gesellschaften. Diese Veränderung geschieht nahezu unbemerkt im Stile einer Landnahme ohne Beteiligung der legitimierten Institutionen. Der Datenschutz ist die einzige Regulierung, die als Ergebnis einer sozialen-technischen Ko-Evolution gesehen werden kann. Es zeigen sich allerdings bereits jetzt die Schwächen. Der Datenschutz soll nicht das Ziel einer Regulierung sein, die die digitale Transformation technikunabhängig lenken soll. Es wäre vielmehr eine Regulierung anzustreben, die zum Datenschutz gleichzeitig Innovationen ermöglicht. Ohne diese läuft der Datenschutz mangels eigenem Rechtsgut Gefahr, zu einem „Schaufenstergesetz“ zu mutieren. War es 1983 noch der Schutz vor dem allmächtigen Staat, so ist es heute die Gewährleistung einer freien und unbeeinflussten Willensbildung, während sich gleichzeitig die Bedeutung von Autonomie wandelt. Nicht die Entwicklung einer unabhängigen Persönlichkeit wird angestrebt, sondern vor allem die freie Teilnahme an der digitalen Öffentlichkeit. Die Vernetzung wird als allgemeinste Form des sozialen Lebens und Wissenserwerbs gesehen, während „Privatheit“ Rückschritt bedeutet. Geeinigt hat man sich hoffentlich vorläufig auf den Schutz persönlicher Daten, kodifiziert im ehemaligen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und fortgeführt in der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Beide Regulierungen haben nicht die erhoffte Akzeptanz, da von Innnovationsverantwortung dann keine Rede sein kann, wenn auf den Schutz des anonymen Bereiches verzichtet wird. Die Fortschritte der Datenanalytik erlauben eine jederzeitige Re-Personalisierung. Die primären Daten behalten ihre zentrale Stellung, obwohl es glaubwürdig ist, dass nur 3% der Daten, die Google nutzt, primäre Daten seien und damit der DSGVO unterliegen. 

Tatsächlich ist der Datenschutz mit dem Paradox konfrontiert, wonach die Mehrheit der Nutzer des Internet zwar ihre Daten schützen wollen, aber diesen Vorsatz im konkreten Handeln täglich millionenfach ignorieren. Es stellt sich daher die Frage, ob die DSGVO nicht einer „veralteten“ Vorstellung von Datenschutz “huldigt“, die mit dem Fortschritt nicht Schritt halten kann und ihn eher behindert? Tatsächlich wird der Datenschutz vielfach als eine bevormundende Verminderung der Optionen erlebt, an der digitalen Öffentlichkeit teilzuhaben und diese selbstbestimmt durch eine bedingte Datenpreisgabe aktiv zu gestalten. 

Die Kontinuität des BDSG zeigt sich auch in der DSGVO. So wird z.B. Datenschutz immer noch mit der Datensparsamkeit gleichgesetzt, da nicht Gesagtes ja nicht schaden kann. In Wirklichkeit stimmt nahezu jeder Anwender den Bedingungen der Plattformen zu, wenn es um die Preisgabe persönlicher Daten geht. Die DSGVO unterstützt so eine „Mauer“ die in doppelter Weise eine Geheimhaltung ermöglicht, die zwar die Nutzer vor Datenpreisgaben schützensoll, die aber gleichzeitig die Einsicht und Kenntnis der vorhandenen Daten verweigert. Die Nutzer werden bei der Durchsetzung des Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung mit den Plattformen alleine gelassen. Die DSGVO schützt daher weder die Daten noch die Menschen, sondern fördert die Informationsmacht derjenigen, die Verfügung über Daten haben. Sie stellt einen Freischein zum Zugriff auf die anonymen Daten aus. Dem kann nur entgegengewirkt werden, wenn die DSGVO eine Rechtfertigungspflicht zu Auskünften über die Datenherkunft, Datenverarbeitung und Datenweitergabe erfordern würde. Die Voraussetzung dazu wäre ein transparenter Zugang zu den Daten, was dann eine Änderung des heutigen Datenschutzparadigmas wäre, wenn es gelingt, die Berechtigten zu identifizieren und diese über ihren Datenbestand vollständig, korrekt und zeitgerecht zu informieren. 

Technisch ist die Transparenz schon heute möglich. So bietet Google mit dem Google MyAccount einen transparenten Zugriff auf Daten an. Eine Transparenz im Sinne des Datenschutzes ist es nicht. Bislang ist es nur eine Kontrolltechnik ohne Bestätigung der Vollständigkeit oder Korrektheit, die zu jedem Kontrollzweck eingesetzt werden kann. Ein anderer Ansatz zur Stärkung des Datenschutzes ist die Forderung nach Besitztiteln bei Daten. So kommt zunehmend die Frage auf, wem die Daten eigentlich gehören? Mit dem Eigentumsrecht erhielte der Datenschutz zwar das bislang vermisste Rechtsgut, jedoch mit wohl erheblichen Nachteilen für die Innovationsverantwortung, da nicht nur - wie bisher schon – die Nutzung von Daten individuell genehmigt, sondern nun auch noch eine Einigung über den Preis erreicht werden müsste. 

 

Der Autor

Das Buch reflektiert das Wirken von Professor Müller vor allem in Freiburg. Zuvor hat er als Direktor der IBM Netzwerkforschung Europa die ursprüngliche Entwicklung der Digitalisierung vorangetrieben, ehe er an der Universität die Sicherheit und Privatheit als notwendige Eigenschaften der entstehenden digitalen Infrastruktur erkannte. An der Universität Freiburg und am von ihm gegründeten Institut für Informatik und Gesellschaft konnte er dazu internationale Kooperationen etablieren; insbesondere das Daimler-Benz-Kolleg, zwei Schwerpunkte zur „Sicherheit“ in der DFG, die Mitgliedschaft im Feldafinger Kreis, die bis heute anhaltende Kooperationen mit den Universitäten Wien, Tokio und Harvard und nicht zuletzt die richtungsweisende ACATECH-Studie zu Privatheit und die Zusammenarbeit mit Fraunhofer Darmstadt. Für sein Wirken wurde ihm die Ehrendoktorwürde der TU Darmstadt und das Ehrenkreuz der Republik Österreich verliehen. Im vergangenen Jahr wurde er von der Gesellschaft für Informatik als GI-Fellow für die Mehrseitige Sicherheit und seine Beiträge zu Rechnernetzen geehrt.

 

 
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